Zusammenfassung

Der erfolgreiche Umgang mit steuerrechtlichen Vorgaben weltweit ist ein komplexes und ressourcenintensives Unterfangen. Jedes Land hat spezifische gesetzliche Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die sich ständig weiterentwickeln.

Die Nichteinhaltung dieser, ob absichtlich oder nicht, kann zu erheblichen Geldstrafen, Betriebsunterbrechungen und Schädigung der Reputation führen.

Compliance ist kompliziert

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Updates

02.23.21

  • Informationen zu Mehrwertsteuer-/G(S)ST-Sätzen
Anforderungen an die elektronische Eingangsbestätigung von steuerlichen Belegen und Rechnungen

Am 1. Januar 2021 trat in Uganda die Electronic Fiscal Receipting and Invoicing Solution (EFRIS) in Kraft. Unternehmen verwenden EFRIS für die Ausstellung von Belegen und Rechnungen zu Steuerzwecken.

Ab dem 1. Januar 2021 sind Personen, die ein Unternehmen betreiben und für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, verpflichtet, elektronische Rechnungen oder Belege für jede Verkaufstransaktion auszustellen, unabhängig davon, ob die Verkaufstransaktion der Mehrwertsteuer zum Normalsatz oder zum Nullsatz unterliegt oder von der Mehrwertsteuer befreit ist.