Die EU erteilt eine Ausnahmegenehmigung für die verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung in Italien.

Die Europäische Kommission erteilt eine Ausnahmegenehmigung der Artikel 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG für Italien, da diese mit der B2B-Vorschrift in direktem Konflikt standen. Die italienische Vorschrift kann nun im Einklang mit allen EU-Gesetzen eingeführt werden.