02.23.21

Die Slowakei kündigt ein E-Invoicing/Echtzeit-Reporting-System an

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung sprachen die slowakischen Steuerbehörden über ein neues Gesetz zur Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung. Für den vollständigen Text klicken Sie bitte auf diesen Link.

Die Absicht des Gesetzentwurfs ist es, für alle Unternehmer die Verpflichtung einzuführen, für jeden Geschäftsvorgang innerhalb einer bestimmten Frist eine Rechnung auszustellen. Gleichzeitig ist auch eine Rechnungsvorprüfung vorgesehen: die Verpflichtung, bestimmte Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung zu senden, bevor die endgültige Version der Rechnung erstellt und an den Käufer gesendet wird. Steuerzahler können ihre Rechnungslegungspflichten auf verschiedene Arten erfüllen: über einen Anbieter von E-Invoicing-Services, direkt über ihre Buchhaltungssoftware/ihr ERP-System mit einer zertifizierten Kommunikationsmethode oder über ein kostenloses Regierungsportal. Auch für den Käufer gibt es Meldepflichten.

Derzeit sind keine weiteren Informationen oder technischen Details verfügbar. Wir werden die Fortschritte der Slowakei weiter beobachten und in unseren kommenden Updates zur elektronischen Rechnungsstellung darüber berichten.

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