Saudi-Arabien veröffentlicht seine endgültige E-Invoicing-Verordnung

Wie wir bereits berichtet haben, ist Saudi-Arabien auf dem besten Weg zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, nur 4 Jahre nach Einführung der Mehrwertsteuer im Königreich.

Im Herbst 2020 schloss Saudi-Arabien die öffentliche Konsultation zur geplanten E-Invoicing-Verordnung ab, gefolgt von der Genehmigung der endgültigen Version der Verordnung durch den GAZT-Vorstand. Diese endgültige Fassung wurde am 4. Dezember 2020 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht und trat unmittelbar am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Vorschriften enthalten den Rahmen des E-Invoicing-Mechanismus, den die GAZT voraussichtlich anwenden wird. Die Erwartung ist, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, diese bis zum 4. Dezember 2021 erfüllen können.

Der Zeitplan ist sehr knapp bemessen, und es sind noch nicht alle Details klar. Es wird erwartet, dass vor dem Datum des Inkrafttretens weitere Details folgen, um den Steuerzahlern bei der Einhaltung der neuen Regeln zu helfen.

Dies ist ein straffer Zeitplan, und die Unternehmen im Königreich sollten Anfang 2021 mit der Implementierung beginnen. Wir sehen dies als eine einzigartige Gelegenheit für Unternehmen, digitale Technologien zu nutzen und von besser optimierten Steuervorgängen zu profitieren.

Die Slowakei kündigt ein E-Invoicing/Echtzeit-Reporting-System an

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung sprachen die slowakischen Steuerbehörden über ein neues Gesetz zur Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung. Für den vollständigen Text klicken Sie bitte auf diesen Link.

Die Absicht des Gesetzentwurfs ist es, für alle Unternehmer die Verpflichtung einzuführen, für jeden Geschäftsvorgang innerhalb einer bestimmten Frist eine Rechnung auszustellen. Gleichzeitig ist auch eine Rechnungsvorprüfung vorgesehen: die Verpflichtung, bestimmte Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung zu senden, bevor die endgültige Version der Rechnung erstellt und an den Käufer gesendet wird. Steuerzahler können ihre Rechnungslegungspflichten auf verschiedene Arten erfüllen: über einen Anbieter von E-Invoicing-Services, direkt über ihre Buchhaltungssoftware/ihr ERP-System mit einer zertifizierten Kommunikationsmethode oder über ein kostenloses Regierungsportal. Auch für den Käufer gibt es Meldepflichten.

Derzeit sind keine weiteren Informationen oder technischen Details verfügbar. Wir werden die Fortschritte der Slowakei weiter beobachten und in unseren kommenden Updates zur elektronischen Rechnungsstellung darüber berichten.

MyData in Griechenland erneut verschoben

Das Mandat von Griechenland für elektronische Rechnungen und E-Buchführung, das bereits ab 1. Januar 2020 umgesetzt werden sollte, wurde erneut verschoben. Die griechische Behörde für Steuereinnahmen (AADE) hat sich aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Anträge aus der Wirtschaft dazu entschieden, die verpflichtende Verwendung der MyData-Plattform für elektronische Rechnungen und E-Books bis April 2021 zu verschieben. Die Plattform befindet sich zudem noch im Aufbau. Wir analysieren momentan die Auswirkungen dieser Verschiebung, da Unternehmen nach wie vor auf freiwilliger Basis Transaktionsdaten an die Plattform übermitteln können.

Implementierung von elektronischen Rechnungen über die nationale KSeF-Plattform

Das polnische Finanzministerium (Ministerstwo Finansów, MF) möchte die Mehrwertsteuerverordnung anpassen, indem die Übermittlung von elektronischen Rechnungen über die nationale KSeF-Plattform ermöglicht werden soll – parallel zur Nutzung der aktuellen Papier- und E-Rechnungen. Zusätzlich zu den Vorteilen für Unternehmen, die die elektronische Rechnungsstellung mit sich bringt (wie Kostensenkung, mehr Transparenz und kürzere Zahlungszyklen), soll es weitere Vorteile für den Steuerzahler geben, wie zum Beispiel die Fristverkürzung für Mehrwertsteuererstattungen von 60 auf 45 Tage. Das Projekt soll im ersten Quartal 2021 starten. Die verpflichtende Verwendung des Systems ist allerdings wohl erst für den späteren Verlauf von 2022 geplant.

Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstellung für Mehrwertsteuer weiter auf Kurs

Am vergangenen 24. November präsentierte die Finanzverwaltung des französischen Staates (Direction générale des Finances publiques, DGFiP) externen Stakeholdern ihren Bericht zur großflächigen Implementierung und Nutzung elektronischer Rechnungsstellung in Frankreich sowie zur verpflichtenden Berichterstattung der Mehrwertsteuer ab 2023 in elektronischer Form.

Anfang 2021 wird dafür eine „Projektabteilung“ in der DGFiP geschaffen. Diese Abteilung übernimmt dann die nächsten Schritte. In Zusammenarbeit mit dem französischen Amt für staatliche Finanzinformatik (Agence pour l'informatique financière de l'État, AIFE) werden 2021 weitere Beratungsgespräche in „Arbeitsgruppen“ mit den Stakeholdern erfolgen, um Anforderungen, bewährte Methoden und die Anpassung des Unterstützungsnetzwerks an die Bedürfnisse von Unternehmen näher zu erläutern.

Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung

Wie bereits in einem früheren Update erwähnt, macht das Königreich Saudi-Arabien große Fortschritte bei der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Das System zur elektronischen Rechnungsstellung soll die illegalen Transaktionen in der Schattenwirtschaft reduzieren und gegen wirtschaftliche Täuschung vorgehen.

Die saudische Steuerbehörde (General Authority of Zakat and Tax, GAZT) genehmigte die neue Regulierung für elektronische Rechnungsstellung am Freitag, den 4. Dezember 2020. Die neue Regulierung besteht aus sieben Artikeln, die den Mechanismus zur Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen für den Steuerzahler regeln. In der Regulierung werden außerdem die Verfahrensregeln und Fristen sowie weitere Vorschriften und Verfahren festgelegt und es wird erläutert, für welche Personen diese gelten. Die verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen wird am 4. Dezember 2021 eingeführt. Die verpflichtende Rechnungsberichtübermittlung an die Regierung folgt im Juni 2022.

Weitere Informationen finden Sie in der englischen Version der Regulierungen und den häufig gestellten Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung der GAZT.

Postponement of single document code (‘ATCUD’)

Mit dem Erlass 195/202 gab die portugiesische Regierung die Verpflichtung für Unternehmen bekannt, bis Januar 2021 einen einmaligen Dokumentencode (ATCUD) auf Rechnungen und anderen Dokumenten, die für die Steuererhebung wichtig sind, zu verwenden. Dieser Erlass tritt nun erst 2022 in Kraft.

Gemäß der ministeriellen Verordnung Nr. 412/2020.XXI jedoch gilt, dass die portugiesische Steuerbehörde angehalten wird, den Steuerzahler dazu zu animieren, den bald verpflichtenden QR-Code (Quick Response Code) auf Rechnungen ab dem 01.01.2021 zu verwenden.

Unter folgendem Link finden Sie die technischen Details zum QR-Code.

Vorläufiges Haushaltsgesetz 2021 treibt die Änderungen des Mandats bezüglich elektronischer Rechnungsstellung voran

Das Haushaltsgesetz 2021 (im Entwurf) beinhaltet Änderungen an den Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien, die – theoretisch – ab 2022 gelten sollen:

  • Dazu gehört die Verpflichtung der Übermittlung von Transaktionen mit Steuerausländern (Entitäten, die keine Mehrwertsteuer in Italien abführen) an das Sistema di Interscambio (SdI). Dies bedeutet konkret, dass das Formular zur Meldung von Auslandsumsätzen (Esterometro) nicht mehr verwendet wird.
  • In FATTURA XML könnten dafür neue Felder und zusätzliche Prüfungen für Lieferungen mit Absichtserklärung verwendet werden.

Vorläufiges Haushaltsgesetz 2021 treibt die Änderungen des Mandats bezüglich elektronischer Rechnungsstellung voran

Das Haushaltsgesetz 2021 (im Entwurf) beinhaltet Änderungen an den Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien, die – theoretisch – ab 2022 gelten sollen:

  • Dazu gehört die Verpflichtung der Übermittlung von Transaktionen mit Steuerausländern (Entitäten, die keine Mehrwertsteuer in Italien abführen) an das Sistema di Interscambio (SdI). Dies bedeutet konkret, dass das Formular zur Meldung von Auslandsumsätzen (Esterometro) nicht mehr verwendet wird.
  • In FATTURA XML könnten dafür neue Felder und zusätzliche Prüfungen für Lieferungen mit Absichtserklärung verwendet werden.

Griechenland verzögert Mandat zur Rechnungsregistrierung am 1. Oktober

Die griechische Regierung machte am 1. Oktober, dem Tag des Mandats, eine Kehrtwende, um die freiwillige Frist für die Rechnungsregistrierung bis zum 1. Januar 2021 zu verlängern. Sie berief sich dabei auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die mangelnde Bereitschaft von Unternehmen.

Das Königreich Saudi-Arabien ist auf dem Weg zu einem Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung

Vor Kurzem veröffentlichte die saudische Generalbehörde für Zakat und Steuern am 17. September den Entwurf einer Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung. Dabei hat sie sich mit Experten aus der Branche beraten, um Anregungen für ihre Vorschläge zu erhalten. Tungsten ist aktiv am Beratungsprozess beteiligt, der am 14. Oktober endet.

Germany’s B2G e-invoicing approaches second phase

Deutschland hat seinen Plan für die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung vorgestellt. Der April rückt näher – in diesem Monat soll die zweite Phase auf regionaler und kommunaler Ebene in Kraft treten. Tungsten hilft Ihnen gerne weiter. Wir können Ihre Rechnungslieferung der XRechnung durch unsere PEPPOL-Verbindung verbessern.

Click here to learn more about the German mandate.