12.03.20

Vorläufiges Haushaltsgesetz 2021 treibt die Änderungen des Mandats bezüglich elektronischer Rechnungsstellung voran

Das Haushaltsgesetz 2021 (im Entwurf) beinhaltet Änderungen an den Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung in Italien, die – theoretisch – ab 2022 gelten sollen:

  • Dazu gehört die Verpflichtung der Übermittlung von Transaktionen mit Steuerausländern (Entitäten, die keine Mehrwertsteuer in Italien abführen) an das Sistema di Interscambio (SdI). Dies bedeutet konkret, dass das Formular zur Meldung von Auslandsumsätzen (Esterometro) nicht mehr verwendet wird.
  • In FATTURA XML könnten dafür neue Felder und zusätzliche Prüfungen für Lieferungen mit Absichtserklärung verwendet werden.

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