02.23.21

Saudi-Arabien veröffentlicht seine endgültige E-Invoicing-Verordnung

Wie wir bereits berichtet haben, ist Saudi-Arabien auf dem besten Weg zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung, nur 4 Jahre nach Einführung der Mehrwertsteuer im Königreich.

Im Herbst 2020 schloss Saudi-Arabien die öffentliche Konsultation zur geplanten E-Invoicing-Verordnung ab, gefolgt von der Genehmigung der endgültigen Version der Verordnung durch den GAZT-Vorstand. Diese endgültige Fassung wurde am 4. Dezember 2020 im saudischen Amtsblatt veröffentlicht und trat unmittelbar am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Vorschriften enthalten den Rahmen des E-Invoicing-Mechanismus, den die GAZT voraussichtlich anwenden wird. Die Erwartung ist, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, diese bis zum 4. Dezember 2021 erfüllen können.

Der Zeitplan ist sehr knapp bemessen, und es sind noch nicht alle Details klar. Es wird erwartet, dass vor dem Datum des Inkrafttretens weitere Details folgen, um den Steuerzahlern bei der Einhaltung der neuen Regeln zu helfen.

Dies ist ein straffer Zeitplan, und die Unternehmen im Königreich sollten Anfang 2021 mit der Implementierung beginnen. Wir sehen dies als eine einzigartige Gelegenheit für Unternehmen, digitale Technologien zu nutzen und von besser optimierten Steuervorgängen zu profitieren.

Compliance ist kompliziert

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