02.23.21
Anforderungen an die elektronische Eingangsbestätigung von steuerlichen Belegen und Rechnungen
Am 1. Januar 2021 trat in Uganda die Electronic Fiscal Receipting and Invoicing Solution (EFRIS) in Kraft. Unternehmen verwenden EFRIS für die Ausstellung von Belegen und Rechnungen zu Steuerzwecken.
Ab dem 1. Januar 2021 sind Personen, die ein Unternehmen betreiben und für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, verpflichtet, elektronische Rechnungen oder Belege für jede Verkaufstransaktion auszustellen, unabhängig davon, ob die Verkaufstransaktion der Mehrwertsteuer zum Normalsatz oder zum Nullsatz unterliegt oder von der Mehrwertsteuer befreit ist.
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Anforderungen an die elektronische Eingangsbestätigung von steuerlichen Belegen und Rechnungen
- Informationen zu Mehrwertsteuer-/G(S)ST-Sätzen