Deutschland
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Zusammenfassung
Der erfolgreiche Umgang mit steuerrechtlichen Vorgaben weltweit ist ein komplexes und ressourcenintensives Unterfangen. Jedes Land hat spezifische gesetzliche Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die sich ständig weiterentwickeln.
Die Nichteinhaltung dieser, ob absichtlich oder nicht, kann zu erheblichen Geldstrafen, Betriebsunterbrechungen und Schädigung der Reputation führen.
Updates
08.04.23
|08.04.23
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|07.03.23
|06.27.23
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|05.02.23
|04.06.23
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|03.15.23
|02.23.23
|01.20.23
|12.22.22
|12.22.22
|11.17.22
|04.28.22
|02.04.22
|There have been large strides made in the B2G landscape in the German Federal States.
In the Federal States of Sarre, Baden Wurttemberg and Hamburg, it is now mandatory for suppliers to issue electronic invoices as of 1st January 2022. This excludes direct orders with a value of under 1,000 Euros.
Other states are expected to follow, including West Mecklenburg-Pomerania in 2023, Hesse in 2024 and Rhineland-Palatinate in January 2024.
01.04.22
|Governments introduce continuous transaction controls (CTC) to more effectively counter tax fraud and increase revenue. As part of introducing CTCs in their mandates, governments often require invoice data to be sent to tax authorities in real-time or require invoices to be cleared by the government before they are paid.
Germany is planning to introduce CTCs to this effect. There are no specific details, but Tungsten will keep up to date with any development around this.
01.05.21
|Deutschland senkte im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen im Juli 2020 die Mehrwertsteuer auf 16 % beim regulären und auf 5 % beim reduzierten Satz. Diese Steuermaßnahme lief am 31. Dezember 2020 wie geplant aus.
Ab 1. Januar 2021 gelten erneut die „alten“ Mehrwertsteuersätze (19 % regulärer und 7 % reduzierter Satz) wie vor Juli 2020. Was das bedeutet:
• Rechnungen für Waren und Dienstleistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 geliefert oder bereitgestellt werden, müssen die ursprünglichen Steuersätze enthalten (19 % und 7 %).
• Rechnungen für Waren und Dienstleistungen, die vor dem 1. Januar 2021 geliefert oder bereitgestellt wurden, müssen weiterhin die Mehrwertsteuersätze ab Juli 2020 enthalten (16 % und 5 %).
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03.10.20
|Deutschland hat seinen Plan für die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung vorgestellt. Der April rückt näher – in diesem Monat soll die zweite Phase auf regionaler und kommunaler Ebene in Kraft treten. Tungsten hilft Ihnen gerne weiter. Wir können Ihre Rechnungslieferung der XRechnung durch unsere PEPPOL-Verbindung verbessern.
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01.31.18
|Gemäß der EU-Richtlinie 55 zur Mehrwertsteuer müssen alle EU-Behörden elektronische Rechnungen ab dem 27. November 2018 berücksichtigen.
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